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VGH Bayern, 17.03.2005 - 26 C 03.3325 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Karlsruhe, 12.02.2019 - 11 K 8792/18
Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung einer dienstlichen Beurteilung
Ungeachtet der Frage, ob der vom Vollstreckungsschuldner erhobene Erfüllungseinwand im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen (vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 17.03.2005 - 26 C 03.3325 - juris) oder (auch) im Zwangsvollstreckungsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 05.11.2004 - IXa ZB 32/04 - und vom 22.09.2005 - I ZB 4/05 - beide: juris), erfüllt eine erst im Laufe des Vollstreckungsverfahrens im Jahr 2018 erstellte dienstliche Beurteilung nicht die Voraussetzung für eine neu zu erstellende und in die Personalakte aufzunehmende Beurteilung, wenn sie das Datum der "alten" Beurteilung (hier: 11.07.2013) trägt und auf dieser wahrheitswidrig vermerkt ist, dass sie der Lehrerin als der Vollstreckungsgläubigerin bereits am 12.07.2013 bekannt gegeben worden sei.25 Dabei kann letztlich offenbleiben, ob der von ihm erhobene Erfüllungseinwand nur im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO beachtlich ist (vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 17.03.2005 - 26 C 03.3325 - juris) oder (auch) im Zwangsvollstreckungsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Beschl. v. 05.11.2004 - IXa ZB 32/04 - und vom 22.09.2005 - I ZB 4/05 - beide: juris).
- VG Würzburg, 19.03.2008 - W 2 V 07.1584
Vollstreckung; Gerichtlicher Vergleich; Errichtung eines lärmarmen Ballfangzauns; …
Der 26. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 17.03.2005, Az: 26 C 03.3325) ist der Auffassung, grundsätzlich sei das Vollstreckungsverfahren auf die Prüfung formeller Fragen beschränkt, weshalb der Erfüllungseinwand nicht zu berücksichtigen sei. - VG Würzburg, 04.11.2014 - W 1 V 14.995
Vollstreckung eines Bescheidungsurteils; Androhung eines Zwangsgeldes; …
Vielmehr wäre die Frage eines den Anforderungen des Art. 58 Abs. 2 Satz 1 LlbG entsprechenden Quervergleichs in einem weiteren Erkenntnisverfahren, ggf. mit einer Beweisaufnahme, zu überprüfen (…vgl. z. B. VG des Saarlandes, B. v. 23.12.2011 - 10 N 1816/11 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 17.3.2005 - 26 C 03.3325 - juris Rn. 9).